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Angel Policy

Wenn ihr eure handgefertigten Werke, die ihr mit Stampin‘ Up! Produkten hergestellt habt, für den Verkauf nutzen wollt, müsst ihr ein paar Regeln beachten. Diese sind in der Angel Policy zusammengefasst.

Stampin’ Up! unterstützt jeden Hobby-Künstler, der die urheberrechtlich geschützten Motive für seine individuell handgefertigten Werke und andere Projekte verwenden und diese verkaufen möchte. Deshalb erteilt euch Stampin’ Up! unter den folgenden Voraussetzungen eine beschränkte Lizenz zur Nutzung von Stampin’ Up!-Motiven, um damit selbst gestaltete, für den Verkauf bestimmte Projekte zu fertigen:

  •  Handgefertigte, für den Verkauf bestimmte Werke müssen persönlich und individuell von euch, dem Verkäufer, erstellt worden sein und dürfen in keiner Form, d. h. weder grafisch noch elektronisch noch mechanisch vervielfältigt, und folglich auch nicht fotokopiert werden. Massenanfertigungen, in Form von Fließbandarbeit organisierte Produktion, Herstellung durch Angestellte oder Zusammenschlüsse von Verkäufern kunsthandwerklicher Erzeugnisse sind untersagt.
  • Alle Motive von Stampin’ Up! sind urheberrechtlich geschützt, was bedeutet, dass sie ohne Genehmigung nicht beliebig vervielfältigt werden dürfen. Um den Schutz dieser Urheberrechte sicherzustellen, müssen alle zum Verkauf bestimmten Werke, bei denen Motive von Stampin’ Up! verwendet wurden, mit einem offiziellen Motiv zum Urheberrecht versehen werden. Diese Motive findet ihr im Stempelset „Kreativ & Selbstgemacht“ auf Seite 111 im Jahreshauptkatalog 2014/2015.
  • Sofern die in diesem Abschnitt dargelegten Voraussetzungen erfüllt sind, gibt es keine zahlenmäßigen Beschränkungen des Verkaufs von handgearbeiteten Werken.
  • Fertige in Handarbeit gestaltete Werke dürft ihr an festen Verkaufsstellen, ebenso wie bei befristeten Veranstaltungen wie z. B. Weihnachtsmärkten, auf denen Kunsthandwerk angeboten wird, bei Spendensammlungen oder im Internet zum Kauf anbieten. Beim Verkauf handgefertigter Projekte müsst ihr deutlich zu machen, dass diese Werke von euch persönlich in Handarbeit gefertigt wurden und es sich dabei nicht um Produkte des Unternehmens SU! handelt. Ihr dürft angeben, dass ihr zur Gestaltung Produkte von Stampin’ Up! verwendet habt, jedoch darf das Stampin’ Up!-Logo keinesfalls zum alleinigen Zweck der Verkaufsförderung solcher von Hand kreierten Projekte verwendet werden. Auf keinen Fall dürfen aber der Name Stampin‘ Up!, die Logos oder andere geschützte Marken oder Muster in irgendeiner Art und Weise im Zusammenhang mit dem Verkauf von individuellen handgestempelten Erzeugnissen verwendet werden, wenn zur Erstellung des Werks keine Stempelmotive von Stampin‘ Up! verwendet wurden – auch nicht zu Zwecken der Verkaufsförderung derartiger Werke. Handgestempelte Erzeugnisse dürfen nicht zu Weiterveräußerung an andere Verkäufer abgegeben werden. Handgestempelte Erzeugnisse, die von einem Demonstratoren selbst erstellt wurden, dürfen nur bei den von ihm selbst finanzierten Veranstaltungen von Stampin‘ Up! veräußert werden, nicht aber bei Workshops, zu denen ein anderer Gastgeber als der herstellende Demonstrator eingeladen hat.
  • Es ist nicht erlaubt, Motive von Stampin’ Up! zum Zweck der Erstellung von Logos oder Firmenmarkenzeichen zu verwenden.
  • Jedweder Verkauf von digitalen Dateien, die Motive von Stampin’ Up! enthalten, ist untersagt.
  • Personen, die von Hand gestaltete Werke für den Verkauf herstellen, sind dafür verantwortlich, dabei alle geltenden nationalen und lokalen Regelungen einzuhalten.
  • Personen, die diese „Angel Policy“ für sich in Anspruch nehmen, haften für die ordnungsgemäße Ausführung ihrer Arbeiten. Sollte ihre Arbeit Anlass zu Auseinandersetzungen geben, stehen diese Personen gegenüber Stampin’ Up! und den Künstlern von Stampin’ Up! für alle etwaigen Schäden ein,  d.h. sie haben alle Kosten zu tragen, die im Zusammenhang mit derartigen Auseinandersetzungen anfallen.